Einkommensteuer-Abteilung


Im Rahmen einer zusätzlichen Dienstleistung für nichtselbständige Privatpersonen bieten wir die unkomplizierte Erstellung von Einkommensteuererklärungen an. Sie können nach Terminvereinbarung während unserer Sprechzeiten die jährliche Einkommensteuererklärung oder einen Antrag auf Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung erstellen lassen.

Im Rahmen dieser Sprechzeiten steht Ihnen immer ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, mit dem die Erklärung besprochen werden kann.

Nach Erstellung und Einreichung Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung prüfen wir im Anschluss den Steuerbescheid und führen gegebenenfalls für Sie das Einspruchsverfahren.

In unserer Privatkundenabteilung sind wir Ihnen auch gerne bei der Erledigung folgender Angelegenheiten behilflich:
  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • Antrag auf Kirchensteuerrückerstattung
  • Steuerliche Nachfolgeberatung (z. B. Übertragung von Immobilien)
  • Beratung in Erbschaft- und Schenkungsteuerangelegenheiten
  • Antrag auf Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage
  • Antrag auf Altersvorsorgezulage im Rahmen von Riesterverträgen
  • Steuerliche Beratung im Rahmen der Anschaffung und Finanzierung einer Immobilie

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