15.11.2021

Bitte beachten Sie:


Ab dem 22.11.2021 gilt bei uns die 3-G-Regel!

Um Sie als unsere Mandanten und Besucher sowie unsere Mitarbeiter und weiteren Kontaktpersonen zu schützen und die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, gilt bei uns ab dem 22.11.2021 die 3-G-Regelung.
Diese Vorsichtsmaßnahme finden neben den üblichen Hygienemaßnahmen Anwendung, sofern Sie sich für einen Termin oder eine Besprechung in unserer Kanzlei aufhalten. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend und wir bitten Sie, einen entsprechenden 3-G-Nachweis mitzubringen und diesen am Empfang vorzuzeigen. Das vorgelegte Testergebnis eines zugelassenen Testzentrums darf nicht älter sein als 24 Stunden.
Sofern Sie nur Unterlagen bringen oder abholen, ist kein Nachweis erforderlich!

Sollten Sie keines der 3-G erfüllen, bieten wir Ihnen als Alternative eine Videokonferenz per Microsoft Teams an.

Danke, dass Sie mitmachen!




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