08.07.2021
Wir haben wichtige Infos für Sie,
wenn Sie privat die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen planen!
Frist läuft ab: Sonderabschreibungen für Mietwohnungen nutzen.
Sofern Sie privat durch Anschaffung oder Herstellung neuen Mietwohnraum schaffen, können Sie Sonderabschreibungen geltend machen.
Der Bauantrag muss jedoch bis zum 31.12.2021 gestellt worden sein.
Was es noch zu beachten gilt, sprechen wir gerne mit Ihnen persönlich durch.
Verlieren Sie keine Zeit – wir beraten Sie gerne, auch bei anderen steuerlichen Themen.
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