24.06.2021
Wir haben wichtige Infos für Sie,
wenn Sie im Internethandel tätig sind!
Zum 1. Juli 2021 treten weitreichende Änderungen aufgrund des Mehrwertsteuer-Digitalpakets in Kraft. Ziel ist es, eine einfachere Erhebung der Umsatzsteuer zu erreichen, wenn „Verbraucher" Waren oder Dienstleistungen über das Internet erwerben (sogenannte B2C-Geschäfte). Sofern Sie im Online-Geschäft tätig sind, haben wir hilfreiche Hinweise für Sie.
Sprechen Sie uns an, wir werden Gemeinsam die Zukunft gestalten!
Aber auch bei anderen steuerlichen Themen stehen wir Ihnen mit unserer Beratung jederzeit gerne zur Verfügung.
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