Vereine & Stiftungen


Bei der Besteuerung von Stiftungen und Vereinen gibt es eine Vielzahl von Vorschriften und Sonderregelungen, die die Vertreter eines Vereins oder einer Stiftung kennen sollten. Die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft bringt viele Steuervorteile mit sich. Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen für die Anerkennung sowie zur Besteuerung und den Steuerarten.

Durch steueroptimierte Empfehlungen im Zusammenhang mit Satzungsfestlegungen, Wahlmöglichkeiten, Befreiungen, Gemeinnützigkeit, Förderungen und Zweckbindungen führen wir Sie durch den Paragraphendschungel. Um in den Genuss der steuerlichen Vorteile zu gelangen, sollte deshalb schon bei der Vereinsgründung, aber auch bei der Stiftungsgründung, auf bestimmte Voraussetzungen geachtet werden.

Fordern Sie uns, wir unterstützen Sie durch engagierte und zielorientierte Steuerberatung!

  • Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit unternehmensverbundenen Stiftungen
  • Beratung bei Spenden für gemeinnützige Zwecke
  • Besonderheiten für Vereine und Stiftungen bei der Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer
  • Einkommensermittlung und Steuerfestsetzung
  • Betreuung bei Prüfungen durch das Finanzamt

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