Landwirtschaftliche Buchstelle


Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten und niedergelassenen europäischen Rechtsanwälten, die eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuersachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nachweisen, kann gem. § 44 Steuerberatungsgesetz die Berechtigung verliehen werden, als Zusatz zur Berufsbezeichnung die Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" zu führen.

Diese besondere Sachkunde hat unsere geschäftsführende Gesellschafterin Lisa-Marie Tolle durch eine stetige zielgerichtete Fortbildung und die jahrelange Betreuung von Mandanten aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft erworben.

Wir bieten land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen daher neben unserem Angebot für Unternehmen und Privatpersonen zusätzlich folgende Leistungen an:

  • Erstellung von Gewinnermittlungen nach § 13a EStG
  • Steuerliche Beratung von Tierhaltungsgemeinschaften nach § 51a BewG i. V. m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 5 EStG
  • Umsatzsteuerliche Sonderproblemstellungen in der Land- und Forstwirtschaft (Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach § 24 UStG etc.)
  • Besondere steuerliche Beratung von Land- und Forstwirten (Fotovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, Biogasanlagen etc.)
  • Steuerliche Nachfolgeberatung speziell im Bereich der Land- und Forstwirtschaft
  • Beratung in Erbschaft- und Schenkungsteuerangelegenheiten

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