Landwirtschaftliche Buchstelle
Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten und niedergelassenen europäischen Rechtsanwälten, die eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuersachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nachweisen, kann gem. § 44 Steuerberatungsgesetz die Berechtigung verliehen werden, als Zusatz zur Berufsbezeichnung die Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" zu führen.
Diese besondere Sachkunde hat unsere geschäftsführende Gesellschafterin Lisa-Marie Tolle durch eine stetige zielgerichtete Fortbildung und die jahrelange Betreuung von Mandanten aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft erworben.
Wir bieten land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen daher neben unserem Angebot für Unternehmen und Privatpersonen zusätzlich folgende Leistungen an:
- Erstellung von Gewinnermittlungen nach § 13a EStG
- Steuerliche Beratung von Tierhaltungsgemeinschaften nach § 51a BewG i. V. m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 5 EStG
- Umsatzsteuerliche Sonderproblemstellungen in der Land- und Forstwirtschaft (Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach § 24 UStG etc.)
- Besondere steuerliche Beratung von Land- und Forstwirten (Fotovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, Biogasanlagen etc.)
- Steuerliche Nachfolgeberatung speziell im Bereich der Land- und Forstwirtschaft
- Beratung in Erbschaft- und Schenkungsteuerangelegenheiten